Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Widerrufsbelehrung

1. Geltung, Vertragspartner

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen dem Kunden (im Folgenden auch „Kunde“ oder „Mitglied“) und der MEDIFIT Dinklage (im Folgenden „Fitnessstudiobetreiber“ oder „Studio“).

Vertragspartner ist

MEDIFIT Dinklage
Wilder Pool 1
49413 Dinklage
Tel. +49 (0)4443/509950
E-Mail: info@medifit-dinklage.de Geschäftsführer: Herr Stefan Bramlage Steuernummer: 6810609486

1.2. Der Fitnessstudiobetreiber wird diese AGB im Eingangsbereich des Fitnessstudios aushängen. Für den Fall, dass der Fitnessstudiobetreiber online Vertragsabschlüsse anbietet, sind diese auch auf der Website abrufbar.

1.3. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Fitnessstudiobetreiber abgeschlossenen Nutzungsvertrages zur Betretung und Benutzung des Fitnessstudios berechtigt sind.

1.4. Der Fitnessstudiobetreiber ist berechtigt, Details über Verhaltensregeln im Studio, Hygienemaßnahmen und den Betrieb der zur Verfügung gestellten Einrichtungen in einer Hausordnung bekannt zu geben.

2. Vertragsschluss

2.1. Der Mitglieds-/Nutzungsvertrag zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Kunden kommt durch Unterfertigung des Vertrages im Fitnessstudio oder durch Abschluss des Nutzungsvertrages über die Website des Fitnessstudiobetreibers („Online-Verträge“) zustande.

Für Online-Verträge mit Verbrauchern gelten die Sonderbestimmungen nach Punkt 9. dieser AGB.

Einzelvertragliche Regelungen im Fitnessvertrag gehen diesen AGB vor.

2.2. Bei Vertragsabschluss ist dem Mitglied eine Kopie des Nutzungsvertrages zu übergeben.

2.3. Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.

2.4. Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem Fitnessstudiobetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben.

3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang

3.1. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Nutzungsvertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen (z.B. Getränkepass, Personal-Coaching).

3.2. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen. 4. Nutzung des Fitnessstudios
4.1. Zutrittsgewährung

4.1.1. Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung des Fitnessstudios und dessen Einrichtungen während der Öffnungszeiten und nach Maßgabe des Nutzungsvertrages berechtigt.

4.1.2. Jedes Mitglied erhält bei Vertragsschluss eine MemberCard. Die Membercard ist nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe der MemberCard ist untersagt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die MemberCard sorgfältig zu verwahren. Jeder Verlust sowie jede Beschädigung ist dem Fitnessstudiobetreiber unverzüglich zu melden. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Unbrauchbarmachung der MemberCard durch das Mitglied ist für die Neuausstellung der MemberCard eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € zu entrichten. Die alte MemberCard verliert mit Ausstellung der neuen MemberCard ihre Gültigkeit.

4.1.3. Der Zutritt zum Fitnessstudio ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft und nach Vorweisen der MemberCard möglich. Begleitpersonen, wie Bodyguards oder Betreuern ist der Zutritt zum Fitnessstudio bis auf Widerruf gestattet.

4.1.4. Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.

4.1.5. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.

4.1.6. Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränke, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in den Räumlichkeiten ist untersagt.

4.2. Hygienevorschriften

4.2.1. Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat weiter ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen abzuhalten.

4.2.2. Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt.

4.2.3. Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

4.3. Sicherheitsvorschriften

4.3.1. Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten.

4.3.2. Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.

4.3.3. Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ablagekästen zu verstauen und dürfen nicht im Fitnessstudio zurückgelassen werden.

4.4. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen

4.4.1. Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.

4.4.2. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.

4.4.3. Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.

5. Sonstiges, Haftungsbeschränkung

5.1. Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, um Gefahren vorzubeugen, Schäden und Belästigungen sowie Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Mitglieder zu vermeiden und abzuwehren, können der Fitnessstudiobetreiber und seine Mitarbeiter Verhaltensanweisungen erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Mitglieder, die diesen Verhaltensanweisungen nicht Folge leisten, können für eine angemessene Dauer des Fitnessstudios verwiesen werden.

5.2. Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im Fitnessstudio, wie etwa entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf einer vorigen individuellen Vereinbarung mit dem Fitnessstudiobetreiber.

5.3. Der Fitnessstudiobetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen. Ansprüche des Mitglieds auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fitnessstudiobetreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Betreibers zurückzuführen.

5.4. Der Fitnessstudiobetreiber kann fallweise, unverbindlich und ohne hierzu verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung durchführen. Empfehlungen des Fitnessstudiobetreibers und seiner Mitarbeiter spiegeln die subjektive Einschätzung des Coaches wider; die Auswahl des entsprechenden Trainingsprogramms obliegt stets allein dem Mitglied und liegt in dessen eigenem Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch

kann eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch.

6. Öffnungszeiten
6.1. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang im Fitnessstudio bekannt gegeben.

6.2. Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig, wenn sich dadurch die tägliche Öffnungszeit – im Vergleich zu den dem Fitnessvertrag zu Grunde liegenden Öffnungszeiten – um nicht mehr als eine Stunde ändert und die wöchentliche Gesamtöffnungszeit dadurch nicht gemindert wird. Geplante Änderungen der Öffnungszeiten sind durch Aushang im Fitnessstudio zumindest vierzehn Tage vor Wirksamwerden zu verkünden.

7. Preise, Bezahlung

7.1. Die Preise für die verschiedenen Pakete, sowie die im Falle eines Vertragsschlusses anfallenden Einmalzahlungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste i.V.m. den im Nutzungsvertrag getroffenen Vereinbarungen. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

7.2. Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist jeweils 14-tägig immer montags im Voraus fällig.

7.3. Die Bezahlung der Mitgliedsbeiträge und ggfls. Einmalkosten erfolgt mittels Bankeinzug (SEPA-Lastschrift-Verfahren) über das vom Kunden in der Anmeldung angegebene Bankkonto. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass eine separate Vorankündigung der Lastschrifteinzüge nicht erforderlich ist. Die Mandatsreferenz wird gesondert mitgeteilt.

7.4. Der Fitnessstudiobetreiber behält sich das Recht vor, die Preise in angemessenem Rahmen zu ändern. Eine Preisänderung erfolgt höchstens einmal im Kalenderjahr, wenn dies aufgrund von veränderten Marktbedingungen, erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten oder Änderungen der Mehrwertsteuer notwendig ist. Preisänderungen werden dem Kunden zwei Monate vor in Kraft treten in Textform (E-Mail, Brief) mitgeteilt. Ebenso wird dem Kunden mitgeteilt, dass diesem ein Widerspruchsrecht zusteht, welches innerhalb der oben genannten Frist gegenüber dem Fitnessstudiobetreiber in Textform (E-Mail, Brief) an die oben genannten Kontaktdaten auszuüben ist. Über die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs wird der Kunde unterrichtet. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der oben genannten Frist, so werden die neuen Preise Bestandteil des zwischen den Parteien bestehenden Vertrages. Erklärt der Kunde den Widerspruch gegen die Preiserhöhung, ist der Fitnessstudiobetreiber berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit dem Kunden innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Widerspruchs außerordentlich zu kündigen.

7.5. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Fitnessstudiobetreiber berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsrückständen können darüber hinaus Mahnkosten in der Höhe von bis zu 5,00 € je Mahnschreiben geltend gemacht werden.

7.6. Befindet sich das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten Beiträge bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig. Der Fitnessstudiobetreiber behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in

Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

8. Vertragsdauer, Kündigung, Stilllegung

8.1. Der Vertrag wird für die im Nutzungsvertrag angegebene Dauer abgeschlossen.

8.2. Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit und kann von den Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

Die Kündigung ist in Textform (E-Mail, Brief) zu richten an:

MEDIFIT Dinklage
Wilder Pool 1
49413 Dinklage
E-Mail: info@medifit-dinklage.de
Alternativ kann die Kündigung auch auf der Website des Fitnessstudios erklärt werden.

8.3. Der Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung u.a. dann kündigen, wenn:

8.3.1. das Mitglied mit der Bezahlung von mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird;

8.3.2. das Mitglied wiederholt und trotz erfolgter Abmahnung gegen die Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios (Punkt 4. dieser AGB) verstößt. Eine Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn ein Mitglied infolge der Verletzung dieser AGB schuldhaft die Gesundheit einer anderen Person gefährdet oder eine andere Person verletzt hat;

8.3.3. das Mitglied im Fitnessstudio strafrechtlich verfolgbare Handlungen vornimmt.

8.4. Der Mitgliedsvertrag kann bei nachgewiesenem Grund im Einverständnis mit dem Studio für eine im Vorfeld festzulegende Dauer ruhend gestellt werden. Dabei verkürzt ein solcher Ruhezeitraum die zahlungspflichtige Vertragslaufzeit nicht. Die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist und die ordentliche Kündigungsmöglichkeit verschieben sich um den Zeitraum der Ruhezeit. Eine Ruhezeit kann ausschließlich in vollen Monaten erfolgen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Das Mitglied kann den Vertrag z.B. mit sofortiger Wirkung für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum vorübergehend aussetzen, wenn:

8.4.1. das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert wird; oder

8.4.2. das Mitglied nach Abschluss des Fitnessvertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt.

8.4.3. Die Verhinderung ist durch ein fachärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes erforderlich. Der Nachweis ist umgehend nach Bekanntwerden des Hinderungsgrundes anzuzeigen. Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung 8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft.

8.4.4. Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Die Leistungen des Fitnessvertrages können vom Mitglied während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt das Mitglied trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen des Fitnessstudios in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht.

8.4.5. Dauert die Verhinderung z.B. aufgrund einer durch ein fachärztliches Attest zu bescheinigenden Krankheit, eines Unfalls oder eines Wohnortwechsels länger als 90 Tage an, kann das Mitglied den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen.

8.5. Das Recht beider Vertragsparteien, den Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.

9. Betriebsunterbrechungen

9.1. Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Fitnessstudios sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im Fitnessstudio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Fitnessstudiobetreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.

9.2. Für länger dauernde Betriebsunterbrechung wird die Mitgliedschaft um das Ausmaß der Betriebsunterbrechung verlängert. Nach Wahl des Mitglieds kann auch der anteilige Mitgliedsbeitrag rückerstattet bzw. gutgeschrieben werden.

9.3. Wird es dem Fitnessstudiobetreiber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt) vorübergehend unmöglich, die vertraglichen Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das Mitglied hat jedoch das Recht, nach Ablauf des Vertrages für die Dauer der Ausfallzeit das Fitnessstudio weiter zu nutzen.

10. Sonderbestimmungen für Online-Verträge mit Verbrauchern

10.1. Der Fitnessvertrag kann auch über die Website des Fitnessstudiobetreibers abgeschlossen werden. Mit Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ wird ein verbindliches Angebot zum Abschluss des gewählten Fitnessvertrages abgeben. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots per E-Mail zustande. Eine automatisch generierte E-Mail, mit dem lediglich der Erhalt des Angebots bestätigt wird, gilt nicht als Annahme des Angebots.

10.2. Widerrufsrecht

Beim Abschluss eines Mitgliedsvertrags durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB über das Online-Buchungsformular dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht nach der folgenden Widerrufsbelehrung zu:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (MEDIFIT Dinklage, Wilder Pool 1, 49413 Dinklage, Tel. +49 (0)4443/509950, info@medifit-dinklage.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

Über das Muster-Widerrufsformular informieren wir nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

–  An MEDIFIT Dinklage, Wilder Pool 1, 49413 Dinklage, info@medifit-dinklage.de):

–  Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

–  Bestellt am (*)/erhalten am (*)

–  Name des/der Verbraucher(s)

–  Anschrift des/der Verbraucher(s)

–  Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

–  Datum __________

(*) Unzutreffendes streichen.

10.3. Speicherung des Vertragstextes
Die eingegebenen Daten des Kunden einer Buchung über Onlineportal werden vom Fitnessstudiobetreiber gespeichert. Die Buchungsdaten und die AGB werden dem Kunden zudem im Rahmen der Buchungsbestätigung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse geschickt.

10.4. Datenschutz
Die über das Buchungsformular erhobenen Daten werden vom Fitnessstudiobetreiber gespeichert, verwendet und ggf. weitergegeben, soweit es für die Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b und f DSGVO und ggf. die Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a und Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO. Eine weitergehende Verarbeitung erfolgt nur, wenn der Kunde eingewilligt hat oder eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Ausführliche Informationen zum Datenschutz bei finden Kunden im Hinweisblatt zum Datenschutz, online abrufbar unter …

10.5 Alternative Streitbeilegung

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.1 Für die vertragliche Beziehung zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit nicht zwingendes Verbraucherschutzrecht desjenigen EU-Mitgliedsstaates entgegensteht, in dem das Mitglied seinen Wohnsitz hat.

11.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Betreibers, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

12. Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Das gleiche gilt, wenn ein Teil einer Bestimmung unwirksam und der restliche Teil wirksam ist oder wird.